Versicherung
Was zu beachten ist:
Damit Sie im Straßenverkehr wirklich sicher unterwegs sind, ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Auto angemessen versichern. Neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, bietet sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung an, damit Sie mögliche Schäden an Ihrem Fahrzeug, unabhängig von der Schuldfrage, in jedem Fall ersetzt bekommen.
Bei der Versicherung eines behindertengerechten Fahrzeugs gilt zu beachten, dass durch die Umrüstung Ihres Autos ein Mehrwert entstanden ist. Sie sind dazu verpflichtet, Ihrer Versicherung diesen Mehrwert mitzuteilen, damit dieser in die Berechnung der Höhe Ihres Beitragsatzes berücksichtigt werden kann.
Einige Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten mit. In anderen Fällen kann die Versicherungssumme durch die Umrüstung erheblich ansteigen. Erkundigen Sie sich also bei mehreren Versicherungen und lassen Sie sich Kostenvoranschläge machen, damit Sie nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleiben.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn die Umrüstung Ihres Fahrzeugs von einem gesetzlichen Leistungsträger finanziert wurde. In diesem Fall ist dieser auch dazu verpflichtet, die Kosten für eventuelle Reparaturen an der behinderungsbedingten Sonderausstattung zu tragen. In diesem Fall können Sie mit Ihrer Versicherung vereinbaren, den Mehrwert nicht mitzuversichern.
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Neuer Kofferraumlifter
Kofferraumlift Carolift 40, der erste Lift mit Gelenkarm
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2007
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