Führerschein

Führerschein "Anpassung des Führerscheins"

Was zu tun ist, um den vorhandenen Führerschein anzupassen.

  • Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber Sie nicht dazu auf, Veränderungen Ihres Gesundheitszustands und daraus folgende Einschränkungen in Ihren Führerschein eintragen zu lassen.

    Allerdings weist Ihnen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Pflicht zur Vorsorge zu. Das heißt, Sie haben selber dafür Sorge zu tragen, dass Sie auch weiterhin ohne Gefährdung anderer am Straßenverkehr teilnehmen können.

    In strittigen Fällen, z.B. bei einem Unfall, findet eine Umkehr der Beweislast statt. Egal, ob Sie schuld an dem Unfall waren oder nicht, Sie haben zu beweisen, dass Sie zum gegebenen Zeitraum in der Lage waren, ein Auto zu fahren. Durch die Anpassung Ihres Führerscheins an Ihre veränderte Gesundheit, können Sie Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit von vorne herein beseitigen.

    • Schritte zur Anpassung des Führerscheins:

      FührerscheinWenn Sie Ihren Führerschein an Ihre veränderte Gesundheit anpassen lassen wollen, kann Ihr Führerschein vom Straßenverkehrsamt um Schlüsselzahlen ergänzt werden. Diese legen fest, welche Hilfsmittel Sie für die Steuerung Ihres Autos benötigen.

      Das Straßenverkehrsamt benötigt von Ihnen ein technisches Gutachten, um die korrekten Schlüsselzahlen in Ihrem Führerschein vermerken zu können.

      Für ein technisches Gutachten legen Sie dem TÜV oder der DEKRA einen fachärztlichen Bescheid über Ihre Behinderung vor. Zur Erstellung des technischen Gutachtens überprüft ein Sachverständiger Ihre Reaktionszeit, sowie Ihr Brems- und Lenkvermögen. Auf Basis der Messergebnisse und Ihres fachärztlichen Bescheids legt der Sachverständige fest, welche Hilfsmittel Sie für die Führung eines Fahrzeugs benötigen.

      Tipp:
      Ein technisches Gutachten können Sie auch in unseren Standorten anfertigen lassen. Unser Standort in Hilden bietet Ihnen beispielsweise im Zweiwochenrhythmus Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem TÜV an.

      Wenden Sie sich einfach an einen der Ansprechpartner in unserem Haus, um einen Termin abzusprechen.

FRAGEN SIE UNS:

01805 - 671 617

Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr (14 ct./min.)

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