Anschaffung

Anschaffung als "Unfallopfer"

Wissenswertes zur Beantragung von Leistungen.

    • Zuständigkeit

      Die Berufsgenossenschaft ist der zuständige Leistungsträger für Sie, wenn Ihr Handicap die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder einer Berufskrankheit ist.

    • Antrag stellen

      Den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe ist an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft zu richten. Details über Form und Inhalt des Antrags sind davon abhängig bei welcher Berufsgenossenschaft Sie versichert sind. Am besten Sie wenden sich an Ihren Berater vor Ort. Beachten Sie dabei unsere Tipps aus dem allgemeinen Teil.

    • Leistung

      Die Kraftfahrzeughilfe ist ein Bestandteil der Rehabilitationsmaßnahmen, die von den Berufsgenossenschaften unterstützt wird. Zur einheitlichen Reglung haben sich die einzelnen Berufsgenossenschaften auf eine gemeinsame Kraftfahrzeugshilfe-Richtlinie geeinigt. In dieser ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen wer welche Unterstützung bekommt.

      Die Kraftfahrzeughilfe kann laut dieser Richtlinie aus folgenden Gründen vergeben werden:

      • Zur medizinischen Rehabilitation
      • Zur Teilhabe am Arbeitsleben
      • Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

      In Bezug auf die Leistungen richten sich die Berufsgenossenschaften nach der Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung, wie sie im allgemeinen Teil beschrieben sind.

FRAGEN SIE UNS:

01805 - 671 617

Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr (14 ct./min.)

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