Anschaffung als "Unfallopfer"
Wissenswertes zur Beantragung von Leistungen.
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Zuständigkeit
Die Berufsgenossenschaft ist der zuständige Leistungsträger für Sie, wenn Ihr Handicap die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder einer Berufskrankheit ist.
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Antrag stellen
Den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe ist an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft zu richten. Details über Form und Inhalt des Antrags sind davon abhängig bei welcher Berufsgenossenschaft Sie versichert sind. Am besten Sie wenden sich an Ihren Berater vor Ort. Beachten Sie dabei unsere Tipps aus dem allgemeinen Teil.
Leistung
Die Kraftfahrzeughilfe ist ein Bestandteil der Rehabilitationsmaßnahmen, die von den Berufsgenossenschaften unterstützt wird. Zur einheitlichen Reglung haben sich die einzelnen Berufsgenossenschaften auf eine gemeinsame Kraftfahrzeugshilfe-Richtlinie geeinigt. In dieser ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen wer welche Unterstützung bekommt.
Die Kraftfahrzeughilfe kann laut dieser Richtlinie aus folgenden Gründen vergeben werden:
- Zur medizinischen Rehabilitation
- Zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
In Bezug auf die Leistungen richten sich die Berufsgenossenschaften nach der Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung, wie sie im allgemeinen Teil beschrieben sind.
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Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr (14 ct./min.)
NEUES / INFOS:
Jan.
2008
Renault Kangoo verfügbar
Neuer Standard für derartige Umbaulösungen.
Dez.
2007
Neuer Kofferraumlifter
Kofferraumlift Carolift 40, der erste Lift mit Gelenkarm
Nov.
2007
Hohe Auszeichnung
„German Paralympic Media Award“ verliehen

