Anschaffung als "Kriegsversehrter"
Wissenswertes zur Beantragung von Leistungen.
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Zuständigkeit
Wenn Ihre Behinderung die Folge eines Unfalls während Ihrer Bundeswehrzeit ist oder diese durch eine Kriegsverletzung entstanden ist, haben Sie einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe gegenüber der Hauptfürsorgestelle (§ 39, Abs. 1 + § 40, Sozialgesetzbuch oder im Bundesversorgungsgesetz).
In manchen Bundesländern sind einige der Rehabilitationsleistungen auch an die örtlichen Fürsorgestellen ausgelagert.
Die Hauptfürsorgestelle aber in jedem Fall für Sie zunächst der richtige Ansprechpartner und leitet Ihren Antrag gegebenenfalls innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Stelle weiter.
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Antrag stellen
Ihren Antrag stellen Sie, wie im allgemeine Teil unter dem Punkt "Antrag bei Ihrem Leistungsträger" erläutert, an das für Ihren Wohnsitz zuständige Integrationsamt.
Sollte die entsprechende Hauptfürsorgestelle nicht für Ihren Fall zuständig sein, besteht die Verpflichtung den Antrag umgehend an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Leistung
Die Aufgabe der Hauptfürsorgestelle ist es, Ihnen die Rehabilitationshilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz zukommen zu lassen. Beim Thema Kraftfahrzeughilfe wird dort auf die Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung verwiesen.
Die Leistungen umfassen daher, wie im allgemeinen Teil beschrieben, folgende Möglichkeiten:
- Zuschüsse zum Fahrzeugkauf bis zu 9.500,00 €.
- Kostenübernahme für die behindertengerechte Fahrzeugumrüstung.
- Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins.
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