Anschaffung

Anschaffung "Arbeitnehmer"

Wissenswertes zur Beantragung von Leistungen.

  • Arbeitnehmer, die weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Auszubildende und Arbeitslose mit Aussicht auf eine Anstellung

    • Zuständigkeit

      Wenn Sie berufstätig sind und noch keine 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, Auszubildender oder Arbeitsloser mit einer Aussicht auf eine Beschäftigung sind, dann ist die Agentur für Arbeit der zuständige Leistungsträger für Ihre Kraftfahrzeughilfe. Es sei denn, Ihre Erkrankung oder Behinderung ist die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, dann ist Ihre gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

    • Antrag stellen

      Wenn Sie Kraftfahrzeughilfe beantragen möchten, wenden Sie sich am besten an die Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

      Eine entsprechende Suchmaske finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

      Bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen Sie danneinen formlosen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe, wie im „allgemeinen Teil“ beschrieben.

      Erkennt die Agentur für Arbeit an, dass sie in Ihrem Fall zuständig ist, wird Ihnen ein Beratungstermin mit einer speziell ausgebildeten Beratungskraft des Reha-Teams der Agentur für Arbeit vermittelt. In solch einem Beratungsgespräch wird erörtert welche Möglichkeiten genutzt werden können, um Ihnen die Teilnahme am Erwerbsleben zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.

      Für einen erfolgreichen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe müssen Sie zwei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen:

      • Sie sind behindert, schwerbehindert oder unmittelbar von einer Behinderung bedroht.
      • Ihre Behinderung muss die Ausübung oder Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit verhindern.

      Sie sollten sich am besten bereits vor dem Beratungstermin über die benötigten Mobilitätshilfen informiert haben und gegebenenfalls Kostenvoranschläge bereithalten. So gelingt es Ihnen leichter, die Beratungskraft von Ihren Vorstellungen zu überzeugen und andere Lösungsansätze argumentativ zu entkräften.

      Wenn Sie Ihre Behinderung nicht an der Ausübung Ihres Berufs hindert, Sie aber dennoch ein behindertengerechtes Fahrzeug finanzieren wollen, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig. In diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Integrationsamt bei Ihnen vor Ort. Das Integrationsamt entscheidet im Einzelfall nach Prüfung der persönlichen Situation.

    • Leistung

      Zu den Rehabilitationsmaßnahmen der Agentur für Arbeit zählt auch die Mobilitätshilfe, welche u. a. die Kraftfahrzeughilfe beinhaltet.

      Die gewährten Leistungen richten sich dabei nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Das heißt, Sie haben, wie im allgemeinen Teil beschrieben, ein Anrecht auf eine Bezuschussung des Fahrzeugkaufs und des Führerscheins, sowie auf die Kostenübernahme eines behindertengerechten Fahrzeugumbaus.

  • Arbeitnehmer, die seit mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen

    • Zuständigkeit

      Wenn Sie mindestens 15 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse geleistet haben, ist die deutsche Rentenversicherung Ihr Ansprechpartner für Kraftfahrzeughilfe. Allerdings ist die deutsche Rentenversicherung nur dann für Sie zuständig, wenn die geforderte Rehabilitationsmaßnahme der Wiederherstellung oder deutlichen Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit dient.

    • Antrag stellen

      Um die Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen zu können sind zwei Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzureichen. Zum einen der Antrag G140 auf Kraftfahrzeughilfe an sich, in dem Sie unter anderem angeben, wie weit der Weg zu ihrem Arbeitsplatz ist, warum Sie ein Auto benötigen und wie Sie bisher zur Arbeit gekommen sind. Welche Bescheinigungen dem Antrag G140 beizufügen sind, können Sie dem Punkt 11 entnehmen. Unter anderem wird Ihr letzter Einkommenssteuerbescheid und ein Krankenversicherungsbescheid benötigt.

      Zusätzlich ist der Antrag G141 zu stellen.

      Dieser beinhaltet eine Bescheinigung der örtlichen Behörden über Ihren Arbeitsweg, sowie eine Ihres Arbeitgebers über Ihr Beschäftigungsverhältnis. Die Bescheinigung über die Länge des Arbeitsweges, sowie möglicher Verbindungen mit dem öffentlichen Personennahverkehr können Sie außer beim Katasteramt auch über den ADAC oder die DEKRA beziehen.

    • Leistung

      Die Rehabilitationsleistungen der deutschen Rentenversicherung beinhalten unter anderem die Kraftfahrzeughilfe, welche die Kostenübernahme für notwendige Fahrzeugumbauten, sowie einen einkommensabhängigen Zuschuss für den Fahrzeugkauf und den Führerscheinerwerb umfasst.

      Die deutsche Rentenversicherung übernimmt die Umrüstungskosten für Ihren PKW vollständig. Behinderungsbedingt benötigte Sonderausstattungen des Fahrzeugherstellers, wie z.B. die Standheizung, werden aber nur mit bis zu 1.074,00 € bezuschusst; ein Automatikgetriebe mit bis zu 1.636,00 €.

      Der Fahrzeugkauf wird von der deutschen Rentenversicherung, wie im allgemeinen Teil erklärt, einkommensabhängig mit bis zu 9.500,00 € gefördert.

      Ebenfalls einkommensabhängig fördert die deutsche Rentenversicherung den Erwerb des Führerscheins. Genauere Angaben finden Sie unter der Rubrik: Führerschein -> Wie bekomme ich ihn?

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