7 Schritte zum Führerschein
Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat jeder erwachsene Bürger ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, die jedoch auf bestimmte Fahrzeuge, oder Zusatzeinrichtungen begrenzt werden kann.
Wenn Sie einen Führerschein erwerben wollen, steht Ihnen daher von gesetzlicher Seite zunächst nichts im Wege. Allerdings gibt es für Sie einige Details zu beachten, damit Sie keine unnötigen Aufwendungen haben oder auf den Kosten sitzen bleiben.
Ihr Weg zum Führerschein:
1. Antrag bei Ihrem Leistungsträger
2. Anmeldung bei einer Fahrschule
3. Gutachten
4. Fahrerausbildung in Ihrer Fahrschule
5. Theoretische und praktische Prüfung
6. Eintragung von Auflagen und / oder Beschränkungen in Ihren Führerschein
7. Aushändigung Ihres Führerscheins
1. Antrag bei Ihrem Leistungsträger
Der Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein unterscheidet sich nicht von dem für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder der Bezuschussung eines PKW-Kaufs. Sie beantragen auch hier eine Leistung, die in der Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung (KfzHV) aufgeführt ist. An welchen Leistungsträger Sie sich am besten wenden, wie Sie einen Antrag formal stellen, und wie Sie ihn inhaltlich begründen sollten, finden Sie hier: Anschaffung
Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich beim Führerschein von den Zuschüssen für die Anschaffung eines Autos. Während die Zuschüsse für den Autokauf auf 9.500,00 € begrenzt sind, kann beim Führerschein die volle Summe erstattet werden. Wie beim Autokauf richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach der monatlichen Bezugsgröße. Liegt Ihr monatliches Einkommen bei bis zu 40% der Bezugsgröße, bekommen Sie 100% der notwendigen Führerscheinkosten erstattet. Bei bis zu 55% der Bezugsgröße erhalten Sie zwei Drittel der Kosten erstattet und bei bis zu 75% noch ein Drittel.
Am besten erkundigen Sie sich bereits vor Antragstellung, welche Fahrschule an Ihrem Wohnort zumindestens für die Theoriestunden geeignet ist, und welche Fahrschule ein geeignetes Fahrzeug für die Praxisstunden und die Prüfung hat. Besorgen Sie sich einen Kostenvoranschlag und fügen Sie diesen Ihrem Antrag bei, damit Ihr Leistungsträger sofort überblicken kann, welche Kosten auf ihn zukommen werden.
2. Anmeldung bei einer Fahrschule
Wenn Sie den Führerschein erwerben wollen, aber körperliche beinträchtigt sind, wenden Sie sich am besten an eine Fahrschule, die Erfahrung mit der Ausbildung von Menschen mit Handicap hat. Warten Sie in jedem Fall ab, bis Sie einen positiven Bescheid Ihres Leistungsträgers erhalten haben, bevor Sie einen Ausbildungsvertrag mit Ihrer Fahrschule unterzeichnen. Stellen Sie dann über die Fahrschule einen Antrag "auf Erteilung der Fahrerlaubnis" bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.
In diesem Antrag wird auch abgefragt, ob Ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten in irgendeiner Weise durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sind.
Die Verwaltungsbehörde wird Sie daraufhin zur Prüfung Ihre körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bitten, ein amts- oder fachärztliches und ein technisches Gutachten vorzulegen.
Zunächst benötigen Sie ein amts- oder fachärztliches Gutachten.
Dieses Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen. Begnügen Sie sich daher nicht mit Attesten und Bescheinigungen ohne ausreichende Aussagekraft, sondern achten Sie darauf, dass das Gutachten in allgemeinverständlicher Sprache gehalten ist, Ihre Krankheit oder Behinderung genau bezeichnet und angibt, inwieweit diese Sie einschränkt.
Zusätzlich zu dem medizinischen Gutachten benötigen Sie ein technisches Gutachten. Dieses kann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜVs oder der DEKRA in Auftrag gegeben werden. In diesem Gutachten wird festgelegt, welche Hilfsmittel und Umbauten Sie für das Führen eines Kraftfahrzeuges benötigen.
Da Sie die Gutachten in Auftrag geben, entscheiden auch Sie, wer das Gutachten erstellt, wie weiter damit verfahren wird, und ob Sie es der Führerscheinstelle zustellen oder nicht. Alle Gutachter unterliegen der Schweigepflicht. Daher ist es nötig, dass Sie den Gutachter durch Unterschrift ermächtigen, das Gutachten an bestimmte Stellen weiterzuleiten. Es steht Ihnen frei, ein neues Gutachten bei einem anderen Sachverständigen erstellen zu lassen, wenn Sie mit dem Ergebnis des Ersten nicht einverstanden sind.
Sollte bei Ihrer Erkrankung oder Behinderung das Gehirn betroffen sein, ist häufig zusätzlich ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten notwendig. Neben der medizinischen Untersuchung erfolgt hierbei eine psychologische Untersuchung, in der Ihr Leistungsvermögen dahingehend untersucht wird, ob Sie ein Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Straßenverkehr steuern können. Hier wird u. a. getestet, ob Ihr Wahrnehmungs- und Orientierungsvermögen, Ihr Reaktionsvermögen sowie Ihr Konzentrationsvermögen ausreichend ist, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Sollte die für Sie zuständige Behörde die theoretischen Befunde der Gutachten durch praktische Erkenntnisse untermauern wollen, kann eine Fahrprobe in Auftrag gegeben werden. Hier geht es darum, zu erkunden, ob die angegebenen Hilfsmittel tatsächlich die richtigen sind, um ein Fahrzeug auf Sie abzustimmen.
4. Fahrerausbildung in Ihrer Fahrschule
Bevor Sie sich zur Führerscheinprüfung anmelden, haben Sie, wie jeder andere Fahrschüler auch, einige Theorie- und Fahrstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber schreibt mindestens 14 Theoriestunden und 12 Sonderfahrten vor.
Die Sonderfahrten bestehen aus:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule auf mehr als nur das übliche Preis-Leistungsverhältnis.
Besonders geeignet für Sie sind Fahrschulen, die bereits Erfahrungen bei der Schulung von Führerscheinanwärtern mit Handicap gemacht haben. Diese sind mit den üblichen Behördengängen vertraut und können Ihnen schon im Vorfeld mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Darüber hinaus sollten die Räumlichkeiten so ausgestattet sein, dass Sie Ihren Ansprüchen genügen, z. B. rollstuhlgerecht sind. Zu guter Letzt benötigt Ihre Fahrschule natürlich ein geeignetes Fahrzeug, das sich an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Sollte der Fahrschule Ihrer Wahl kein derartiges Fahrzeug zur Verfügung stehen, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Sie können die Fahrstunden, sowie die anstehende Prüfung auf Ihrem eigenen Fahrzeug absolvieren, welches wir für Sie zu Schulungszwecken umbauen können.
2. Die Theorie- und die Praxisstunden können auch aufgeteilt werden: Absolvieren Sie die Theoriestunden in einer Fahrschule in Ihrer Nähe und verbinden Sie die Praxisstunden mit einem kleinen Urlaub an dem Ort, an dem ein Fahrzeug für Ihre Ansprüche verfügbar ist. Klären Sie dies aber unbedingt vorher mit Ihrer Fahrschule ab.
3. Ihre Fahrschule kann sich ein Fahrzeug leihen, welches Ihren Anforderungen entspricht. Dabei helfen wir Ihnen gerne mit speziellen "Leihfahrzeugen für die Fahrausbildung" weiter.
Diese Möglichkeiten sollten Sie aber unter allen Umständen zunächst mit Ihrem Leistungsträger abklären, um sicher zugehen, dass dieser auch bereit ist die Kosten hierfür zu tragen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Räumlichkeiten und die Fahrzeuge der Fahrschule Ihren Bedürfnissen entsprechen, sprechen Sie einfach eine kostenlose Probestunde bzw. –fahrt ab.
5. Theoretische und praktische Prüfung
Am Ende der Fahrausbildung steht für Sie die Zulassung zur theoretischen und zur praktischen Führerscheinprüfung.
6. Eintragung von Auflagen und / oder Beschränkungen in Ihren Führerschein
Wenn Sie auch diese letzte Hürde sicher überwunden haben, wird Ihnen endlich Ihr Führerschein ausgehändigt. Dieser kann Einschränkungen enthalten, welche aber nicht Ihre Mobilität einschränken, sondern Ihre Fahrsicherheit erhöhen.
Diese Auflagen werden seit Einführung der EU-Führerscheine in Kennziffern verschlüsselt. Was diese Kennziffern bedeuten, finden Sie unter dem Punkt "Bedeutung der Auflagen".
7. Aushändigung Ihres Führerscheins
Im letzten und erfreulichsten Schritt bekommen Sie Ihren Führerschein ausgehändigt und können die neu gewonnene Freiheit genießen.
Wenn wir Ihnen auch bei der Auswahl des richtigen Fahrzeuges behilflich sein können, dann sprechen Sie uns doch persönlich an.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

